Abbildungen zeigen Sonderausstattung gegen Mehrpreis

Beispielangebot Privatleasing Škoda Elroq - mit E-Auto-Förderung⁴

In diesem Angebot wurde beispielhaft die maximale E-Auto-Förderung⁴ von 6.000€ einkalkuliert. Für ein Angebot mit Ihrer passenden, individuellen Förderung, sprechen Sie gerne einfach unser Verkaufsteam an. Die Infos zur geplanten E-Auto-Förderung⁴ 2026 haben wir Ihnen HIER zusammengetragen.

Fahrzeugmodell: Skoda Elroq 85 82 kWh Batterie Elektromotor 210 kW 1-Gang-Automatik

Leasing-Sonderzahlung;6000,00 €
Jährliche Fahrleistung:10.000 km
Vertragslaufzeit:48 Monate
48 monatliche Leasingraten à249,00 €²
zzgl. Überführungskosten in Höhe von1490,00 €
zzgl. Zulassung in Höhe von150,00 €

*Skoda Elroq 85 82 kWh Batterie Elektromotor 210 kW 1-Gang-Automatik: Stromverbrauch in kWh/100 km, kombiniert: 15,2; CO2-Emissionen in g/km, kombiniert: 0; CO2-Klasse: A; elektrische Reichweite in km: 571³.

Jetzt unverbindlich anfragen:

² Ein Angebot der Škoda Leasing, Zweigniederlassung der Volkswagen Leasing GmbH, Gifhorner Straße 57, 38112 Braunschweig. Dieses Angebot – über den vermittelnden Händler – gilt für Privatkunden und nur beim Abschluss eines Leasingvertrags für das angegebene Modell. Wird der Vertrag im Fernabsatz geschlossen, besteht ein Widerrufsrecht für Verbraucher. Bonität vorausgesetzt.

Die angegebenen Verbrauchs- und Emissionswerte wurden nach dem gesetzlich vorgeschriebenen WLTP-Verfahren (Worldwide Harmonized Light Vehicles Test Procedure) ermittelt, das ab dem 1. September 2018 schrittweise das frühere NEFZ-Verfahren (neuer europäischer Fahrzyklus) ersetzte. Der Gesetzgeber arbeitet an einer Novellierung der Pkw-EnVKV und empfiehlt in der Zwischenzeit für Fahrzeuge, die nicht mehr auf Grundlage des NEFZ-Verfahrens homologiert werden können, die Angabe der WLTP-Werte, welche wegen der realistischeren Prüfbedingungen in vielen Fällen höher sind als die nach dem früheren NEFZ-Verfahren. Informationen zu den Unterschieden zwischen WLTP und NEFZ finden Sie unter skoda.de/wltp

Weitere Informationen zum offiziellen Kraftstoffverbrauch und den offiziellen spezifischen CO2-Emissionen neuer Personenkraftwagen können dem „Leitfaden über den Kraftstoffverbrauch, die CO2-Emissionen und den Stromverbrauch neuer Personenkraftwagen“ entnommen werden, der an allen Verkaufsstellen und bei der DAT Deutsche Automobil Treuhand GmbH, Hellmuth-Hirth-Straße 1, D-73760 Ostfildern oder unter https://www.dat.de unentgeltlich erhältlich ist.

³ Tatsächliche Reichweite abhängig von Modellvariante und weiteren Faktoren wie persönlicher Fahrweise, Streckenbeschaffenheit, Außentemperatur, Witterungsverhältnissen, Nutzung von Heizung und Klimaanlage, Vortemperierung, Anzahl der Mitfahrer.

⁴ Vorbehaltlich beihilferechtlicher Genehmigung durch die EU-Kommision. Nur für Privatkundenm mit einem zu versteuernden Haushaltsjahreseinkommen bis zu 80.000€, erhöht um jeweils 5.000€ für bis zu zwei Kunder (max. 90.000€). Die E-Auto-Förderung gilt beim Kauf oder Leasing eines erstmals in Deutschland zugelassenen Neufahrzeugs der EU-Fahrzeugklasse M1 mit rein batterieelektrischem Anrieb, batterieelektrischem Antrieb mit Range-Extender oder Plug-in-Hybrid-Antrieb. Fahrzeuge mit Range-Extender oder Plug-in-Hybrid Antrieb werden gefördert, sofern sie max. 60g /CO2/km ausstoßen oder mindestens 80km elektrische Reichweite erreichen.

Die Förderung umfasst eine Basisprämie (3.000€ für E-Fahrzeuge, 1.500€ für PHEV), einen Kinderbonus von bis zu 1.000€ sowie eine einkommensabhängige Zusatzförderung von bis zu 2.000€. Anträge sind voraussichlich ab Mai 2026 möglich und können bis zu einem Jahr rückwirkend gestellt werden. Die Mindesthaltedauer beträgt 36 Monate. Ein Rechtsanspruch besteht nicht. Die Förderung endet mit Ausschöpfung der Mittel, spätestens am 31.12.2029. Weitere Details, inbesondere zu Berechnungsgrundlagen und Nachweispflichten, werden mit Veröffentlichung der Förderrichtlinie bekannt gegeben.

Weitere Informationen finden Sie auf der Seite des Bundesumweltministeriums.